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Fotovoltaik-Anlage spiegelt blauen Himmel

Fotovoltaikanlagenversicherung – Update

Sie sind schon Kunde? Dann sollten Sie uns immer umgehend informieren, wenn sich bei Ihnen etwas an den Voraussetzungen für Ihre Fotovoltaikanlagenversicherung geändert hat!

Oft werden geänderte Verhältnisse nicht sofort mit dem Thema "Fotovoltaikanlagenversicherung" in Verbindung gebracht. Dadurch können jedoch Deckungslücken entstehen, die vermeidbar sind.

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Checkliste, ob sich Änderungen ergeben haben, die Auswirkungen auf Ihre Fotovoltaikanlagenversicherung haben.

Hinweise zur Fotovoltaikanlagenversicherung

  • Geben Sie uns unverzüglich Nachricht, wenn sich Risikoerweiterungen (z.B. Erweiterung der Anlage) oder Risikoerhöhungen (z.B. Nutzungsänderung des Gebäudes) ergeben.
  • Welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie haben, können Sie in den Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nachlesen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.

Erfassungsbogen

Bitte prüfen Sie anhand des Erfassungsbogens die Risikoumstände und reichen Sie uns bei Änderungsbedarf immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erfassungsbogen herein (bitte nicht nur die Änderungen eintragen).

Tipp: Wenn Sie eine Kopie des ursprünglich für den Vertragsabschluss erstellten bzw. des uns zuletzt für ein Update hereingegebenen Erfassungsbogens aufbewahren, können Sie Änderungsbedarf sehr schnell feststellen.

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Hengstenberg & Partner,

Es ist unsere Aufgabe, Sie kompetent zu beraten

Bitte senden Sie uns als Grundlage dafür den möglichst vollständig ausgefüllten Erfassungsbogen. Gerne können Sie sich bei Fragen auch per Telefon oder eMail mit uns in Verbindung setzen.

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