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Maus knabbert an einem großen Käse

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung greift bei Schäden, die das Tier des Versicherungsnehmers einem Dritten zufügt. Dies kann vor allem bei Personenschäden sehr kostspielig werden.

Ein Muss für jeden Tierbesitzer

Die Versicherung ist ein "Muss" für jeden Tierbesitzer (abhängig vom Bundesland und der Rasse sogar Pflicht), denn Schadenersatz kann schnell gefordert werden – ein ausgerissenes Pferd richtet Flurschaden an, ein Hund rennt vor einen Fahrradfahrer, der deshalb stürzt. Die Schadenhöhe kann dabei leicht Tausende Euro betragen.

Doch hier greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden oder Pferden zu privaten Zwecken. Wir schlagen Ihnen einen sinnvollen Versicherungsschutz vor.

Ganz kurz gesagt

  • Haftet für Schäden, die Ihr versichertes Tier verur­sacht
  • Eine spezielle Form der Privat­haft­­pflicht­­ver­siche­rung

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt ein bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
  • Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung: Welpen
  • Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

Welche Gefahren und Schäden sind beispielsweise nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen) – hierfür ist spezieller Versicherungsschutz erforderlich.
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
  • Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

Was macht die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Die Versicherung wehrt nach Prüfung auch unberechtigte Ansprüche ab. Alle Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – trägt die Haftpflichtversicherung.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Sparteninformationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Unsere Broschüren bieten weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflicht:

Konzepte & Lösungen

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Tierhalter ein obligatorischer Baustein zur Entschärfung von Haftungsrisiken. Aber eben nur einer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik "Konzepte & Lösungen" über alle Möglichkeiten und Bausteine Ihre Haftung zu entschärfen.

Denken Sie auch an die Tierkrankenversicherung

Eine Tierkrankenversicherung eignet sich für jeden Halter eines versicherbaren Tieres, der daran interessiert ist, die anfallenden Behandlungskoten für sein Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung zu machen.

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Hengstenberg & Partner,

Sichern Sie sich als Tierhalter ab

Die Wahl des richtigen Versicherers und des passenden Deckungskonzeptes ist grundlegend für einen lückenlosen Versicherungsschutz. Lassen Sie sich von uns den passenden Vorschlag erstellen!

Hier sind ihre Ansprechpartner